Frühdiagnostik – Frühberatung – Frühförderung
Frühe Hilfen bieten gute Startmöglichkeiten.
Unsere Beratungsstelle unterstützt Kinder von den ersten Lebensmonaten bis zur Einschulung, wenn sie in ihrer Entwicklung auffällig sind oder mit einer Behinderung zu Recht kommen müssen.
In den ersten Lebensjahren durchläuft Ihr Kind eine wesentliche Entwicklung. Eine frühe Förderung ist sinnvoll, wenn Ihr Kind sich nicht regelgerecht zu entwickeln scheint. Früh erkannte Entwicklungsrückstände können somit abgemildert, möglicher Weise sogar ganz behoben werden.
Neben der Förderung der Kinder arbeitet unsere Beratungsstelle auch eng mit Ihnen, den Eltern und Familien, aber auch mit den Erzieherinnen im Kindergarten zusammen, um somit gemeinsam einen bestmöglichen Weg für das Kind zu finden.
Die Beratungsstelle ist zwar organisatorisch an die Schule angegliedert, arbeitet aber unabhängig von ihr. Der schulische Weg Ihres Kindes richtet sich nach dessen Entwicklungsstand.
Sie können sich an uns wenden, wenn:
- Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen
- Ihr Kind sich nicht so entwickelt wie andere Kinder
- Ihr Kind nicht greifen, krabbeln, sitzen, gehen, sprechen oder spielen kann
- Ihr Kind sich anders verhält als andere Kinder ode
- Ihr Kind sehr unruhig oder ruhig ist
Unsere Angebote sind kostenfrei.
Aufgaben der Frühförderung
- Information und Beratung der Eltern
- Information und Beratung der Erzieherinnen und Erzieher in Regelkindergärten
- Diagnostik bei Kleinkindern und Kindergartenkindern
- Gutachtenerstellung zur Beantragung von Hilfen im Regelkindergarten
- Koordination und Vermittlung von Fachdiensten
- Pädagogische Förderung des Kindes
- Öffentlichkeitsarbeit
Hausfrühförderung
Hausfrühförderung soll als eine Unterstützung und Hilfestellung für die Eltern verstanden werden. Neben der konkreten Förderung des Kindes soll sie den Eltern Einblicke in die abweichende Entwicklung ihres Kindes verschaffen und zu einem adäquaten und sinnvollen Umgang verhelfen.
Dazu gehört es:
- die Eltern über eine bestehende oder drohende Behinderung und deren mögliche Auswirkungen aufzuklären
- gemeinsam mit Eltern und Fachleuten die erforderlichen Erziehungsschritte zu erarbeiten
- die Durchführung dieser Schritte mit den Eltern im Tagesablauf der Familie sicher zu stellen
Förderung im Regelkindergarten
Entwicklungsauffällige, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Regelkindergarten benötigen manchmal zusätzliche Hilfen, um Kontakt zu anderen Kindern aufzunehmen, mitspielen und am Alltag im Kindergarten teilnehmen zu können.
Sind die Auffälligkeiten nicht so gravierend, dass Maßnahmen des Landkreises greifen, können Mitarbeiter unserer Beratungsstelle die Erzieherinnen im Kindergarten beraten und eine zusätzliche Förderung im Kindergarten beginnen.
Möchten Sie als Erzieherin im Kindergarten oder als Eltern die benötigten Formulare schon vorab ausfüllen, so können Sie diese unter „Downloads – Beratungsstelle“ herunterladen.
Kontakt Sonderpädagogische Beratungsstelle
Leitung: Lena Bergmann
Mitarbeiter: Daniela Stürner, Sonja Dollinger, Svenja Bauersfeld und Anette Welte
Beratungsstelle[at]pfs-oberderdingen.de
Dr. Friedrich-Schmitt-Straße 22
75038 Oberderdingen
Tel. 0721/936 61900
Montag-Freitag 8.30-12.00