BVE-Konzeption

Inhalt:
1. Einleitende Worte
2. Zielsetzung
3. Strukturen der BVE
4. Inhalte der BVE
5. Methodik und Didaktik

1. Einleitende Worte

Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) ist ein spezielles Angebot innerhalb der Berufsschulstufe.

Unter der Federführung der Paula-Fürst-Schule bieten wir in Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen Bretten, der Förderschule Diedelsheim und der Hohbergschule Bretten dieses Projekt primär für das Einzugsgebiet der Paula-Fürst-Schule an. In Einzelfällen können auch SchülerInnen anderer (Förder-)Schulen aus dem grenznahen Einzugsgebiet aufgenommen werden.

Die Berufsvorbereitende Einrichtung ist sowohl inhaltlich als auch strukturell darauf ausgerichtet, die SchülerInnen auf das spätere Berufsleben vorzubereiten. Arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse werden in der Berufsvorbereitende Einrichtung konsequent erprobt und weiterentwickelt.

Wesentliche Aspekte sind dabei die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Entsprechend werden auch in der Berufsvorbereitenden Einrichtung Bereiche wie „Mobilitätstraining“ und „Trainingswohnen“  aufgegriffen und intensiv bearbeitet.

Von zentraler Bedeutung ist der Bereich der Zukunftsplanung. Dazu gehören die Auseinandersetzung der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit der (eigenen) Behinderung, die „Ich-Findung“ und damit verbunden die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung. Ohne diese Fähigkeit sind weder Selbstzufriedenheit noch eine für den Berufsalltag wesentliche adäquate Selbstständigkeit erreichbar.

Die Berufsvorbereitende Einrichtung wird als Schulversuch nach § 22 Schulgesetz eingerichtet und durchgeführt. Grundlage hierfür ist die entsprechende Schulversuchsbestimmung zu BVE/KoBV (siehe Anlage) sowie das Eckpunktepapier zur Einrichtung von BVE/KoBV (siehe Anlage).

2. Zielsetzung

In der Berufsvorbereitenden Einrichtung wird an die Bildungsinhalte aus den vorangegangenen Stufen angeknüpft. In vielen Bereichen gibt es eine inhaltliche Überschneidung zu den Themen der Berufsschulstufe, wobei in der Berufsvorbereitenden Einrichtung die mögliche spätere berufliche Tätigkeit deutlich im Mittelpunkt steht. Alltagspraktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen, wie sie z. B. im Rahmen von „Trainingswohnen“, „Mobilitätstraining“ und der „Freizeit-AG“ behandelt, erlebbar gemacht und weiterentwickelt werden, zielen daher in erster Linie darauf ab, die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen auf die berufliche Eingliederung vorzubereiten.

Obgleich der Schwerpunkt in der Berufsvorbereitenden Einrichtung klar auf die berufliche Tätigkeit ausgerichtet ist, werden zu keiner Zeit die anderen Felder des Erwachsenenlebens (u. a. die Bildungsbereiche „Selbstständige Lebensführung“ und „Natur, Umwelt, Technik“) ausgeklammert.

Die wesentliche Zielsetzung ist auch bei diesem Projekt, den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ein sinnerfülltes Leben zu ermöglichen. Die Berufsvorbereitende Einrichtung setzt daher, wie die Berufsschulstufe, auf die grundlegenden Prinzipien der größtmöglichen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.

Entsprechend gelten auch für dieses Projekt die für die Berufsschulstufe formulierten Ziele, jedoch mit sich aus der grundlegenden Ausrichtung auf die Berufstätigkeit ergebenden unterschiedlichen Schwerpunkten.


Die SchülerInnen sollen ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend dazu befähigt werden…

–         sich in ihrem Leben selbst zu verwirklichen, Lebensfreude und Bestätigung zu empfinden.

–          …einen Arbeitsplatz einzunehmen und dabei persönliche Befriedigung zu erfahren.

–          …sich in der Öffentlichkeit zu orientieren, zu bewegen und öffentliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.

–          …sich altersgemäß schrittweise von ihrer Familie zu lösen und in einer passenden Wohnform zu leben.

–          …freie Zeit nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu gestalten, Freizeitangebote auszuwählen und zu nutzen.


Eine wichtige Voraussetzung dafür ist das Erkennen und (Weiter-)Entwickeln der eigenen Individualität. Die SchülerInnen sollen dabei unterstützt und angeleitet werden…

–          …sich der eigenen Stärken bewusst zu werden.

–          …persönliche Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren.

–          …sich die folgenden Fragen stellen zu können: Wie gehe ich mit mir selbst um? Wie gehe ich mit meiner Behinderung um?

–          …sich realistische Ziele setzen zu können.

–          …eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und umsetzen zu können.

–          …mit Langeweile, Überforderung, Streit, schlechter Laune und ähnlichem umzugehen.


Auf der Basis der oben genannten Fähigkeiten soll im Rahmen der Berufsvorbereitenden Einrichtung u. a. eine realistische Perspektive im beruflichen Bereich entwickelt werden. In der Berufsvorbereitenden Einrichtung sollen die SchülerInnen daher zentrale Felder des möglichst selbstständigen Erwachsenenlebens bearbeiten und so schrittweise auf Anschlussmaßnahmen zur Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt (z. B. KoBV, UB) vorbereitet werden.

Diese Zielsetzung im Blick, kommt der Ermöglichung von Praxiserfahrungen (vielseitige und möglichst längerfristige Praktika) sowie der Vermittlung so genannter Schlüsselqualifikationen ein besonderer Stellenwert zu. Letztere stellen die Grundlage für eine mögliche berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Für die Teilhabe am Berufsleben gilt es daher folgende personale und soziale Aspekte von Arbeit auszubilden bzw. zu stärken:

–          Pünktlichkeit

–          Zuverlässigkeit & Ehrlichkeit

–          Motivation

–          Team- und Konfliktfähigkeit

–          Ordnung & Sorgfalt

–          Pflichtbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft

–          Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen

–          Ergebnisqualität

–          Ausdauer

–          Flexibilität

3. Strukturen der Berufsvorbereitenden Einrichtung

Die oben genannten Ziele sowie die Bedürfnisse der SchülerInnen gerade in dieser speziellen (Übergangs-)Zeit – zwischen Jugend und Erwachsenenleben einerseits sowie Schule und Erwerbstätigkeit andererseits – fest im Blick haltend, haben wir für unsere Berufsvorbereitende Einrichtung gewisse Strukturierungen ausgearbeitet bzw. ausgewählt. Diese entsprechen den konzeptionellen Vorgaben, tragen organisatorischen und räumlichen Aspekten sowie den an die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen gestellten (zukünftigen) Erwartungen Rechnung und sollen nicht zuletzt den Bedürfnissen der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen gerecht werden.

Kontinuität, Vertrautheit und individuelle Ansprache sind für unsere SchülerInnen nicht zu unterschätzende Faktoren, die ihnen in vielen Situationen erst die Auseinandersetzung mit Inhalten oder Materialien ermöglichen. Gleichzeitig ist es im Hinblick auf einen zukünftigen Arbeitsplatz ebenso wie auf die größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag wichtig, dass die SchülerInnen sich auf Veränderungen, wechselndes Personal, unterschiedliche Verhaltensweisen von Lehrkräften und Vorgesetzten einstellen und damit umgehen können.

Die vielfältigen Inhalte aus ganz verschiedenen Themenbereichen bedürfen einer Strukturierung, die es den SchülerInnen ermöglicht, sich der Zusammenhänge bewusst zu werden: Worum geht es? In welchen Bereichen kommt dieses Thema zum tragen? Wie setze ich diesen Inhalt in meinem Alltag ein?

Auch diesen Aspekt haben wir versucht so weit als möglich in unsere Planung einzubeziehen.

Neben den eben genannten, spielten noch weitere Überlegungen eine Rolle: Welche Struktur ermöglicht es uns, allen SchülerInnen einen ähnlichen Themenablauf zu bieten und gleichzeitig auf ihre individuellen Förderbedürfnisse und Fähigkeiten einzugehen? Wie lässt sich die Praktikumsbegleitung gestalten und parallel zu einer Unterrichtsgruppe stimmig organisieren? Wie können befristete und durchgängige Themen, wie abgeschlossene und wiederkehrende Themen in einen sinnvollen und sich entwickelnden Ablauf gebracht werden?

Dem letzten Aspekt kommt dabei besondere Bedeutung bei, vor dem Hintergrund, dass Gelegenheiten für Praktika möglichst voll ausgeschöpft werden sollen und der Unterricht sich in der Folge bei jedem Schüler/bei jeder Schülerin individuell danach ausrichten muss.


Die im Folgenden dargestellte Strukturierung unserer Berufsvorbereitenden Einrichtung ist das Ergebnis all dieser Überlegungen und der damit verbundenen Abwägungen.

3.1.           Die Räumlichkeit

Die Berufsvorbereitende Einrichtung ist mit ihren ein bis zwei Klassen in den Räumlichkeiten unserer Stammschule untergebracht.

Die Entscheidung für eine Berufsvorbereitende Einrichtung in unserer Stammschule ist vor allem auf dem folgenden Gedanken begründet: Wir möchten „Inklusion“ nicht als einseitige Bewegung („Unsere starken, fitten SchülerInnen gehen raus aus der Schule und werden so in die Gesellschaft inkludiert.“) verstehen, sondern über die schrittweise Öffnung unserer Schule für SchülerInnen anderer Schularten sowohl angemessene Förderung und Herausforderung für die „fitten“ als auch Anregungen und Vorbilder für unsere „schwächeren“ SchülerInnen schaffen.

Dabei sind wir uns der Grenzen des schulisch Möglichen, gerade im Hinblick auf die schrittweise Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes bewusst.

Um für diese Anforderungen angemessen gewappnet und mit den notwendigen Erfahrungen sowie Fähigkeiten ausgestattet zu sein, ist die Erweiterung des Lernraumes über die Schule hinaus unabdingbar. Da im Rahmen der Berufsvorbereitenden Einrichtung Praktika als feste, möglichst regelmäßige und vielseitige Bestandteile vorgesehen sind, können wir mit unserem Konzept diese Ansprüche jedoch durchaus erfüllen.

Für die Verortung an unserer Schule sprechen zudem sowohl personelle als auch organisatorische Aspekte.

Eine gewisse Vernetzung von Berufsschulstufe und Berufsvorbereitender Einrichtung ermöglicht es uns, möglichst alle für die SchülerInnen individuell bedeutsamen Inhalte abzudecken, da mehr Lehrkräfte eine größere Themenvielfalt anbieten können. Gleichzeitig können wir durch eine solche Zusammenarbeit sicherstellen, dass sowohl die Praktika intensiv begleitet sind als auch der Unterricht stimmig und konstant auf die jeweils an der Schule befindlichen SchülerInnen ausgerichtet ist.

Durch die räumliche Verortung an der Stammschule ergibt sich außerdem die Möglichkeit, die SchülerInnen im Rahmen unserer Schülerfirma an verschiedene Arbeitsbereiche (Gartenarbeiten, Hausmeistertätigkeiten, Bauhofarbeiten etc.) heranzuführen und gezielt auf verschiedene Praktikumsstellen vorzubereiten. Zeitweise können über diese Schülerfirma auch fehlende Praktika mit praktischen Auftragsarbeiten samt Kundenkontakt überbrückt werden.

Für jede BVE-Klasse steht an der Stammschule ein eigenes Klassenzimmer zur Verfügung. Zusätzlich können die Werk- und Fachräume (Verteilerküche, PC-Raum etc.) entsprechend genutzt werden.

Die Frage der genauen räumlichen Unterbringung, voraussichtlich im oberen HSII-Flügel, bedarf noch der schulinternen Klärung. Dabei gilt es sowohl mögliche und sinnvolle räumliche Umstrukturierungen in Bezug auf die anderen Stufen zu überdenken als auch konzeptionelle Aspekte, wie z. B. die Vernetzung von Berufsschulstufe und Berufsvorbereitende Einrichtung einzubeziehen. Ideal für das von uns angedachte Konzept wäre die Einrichtung eines BSS-BVE-Flügels (z. B. im oberen HSII-Flügel). Eine entsprechende Umsetzung wird derzeit abgewogen und überlegt.

3.2.           Der Anschluss

Grundsätzlich ist die Berufsvorbereitende Einrichtung so angelegt, dass sie sich direkt an die 9. Klasse der Förderschule bzw. an die Hauptstufe II anschließt.


Es gibt an unserer Schule im Anschluss an die Hauptstufe II (9. Klasse) einerseits die drei- bzw. vierjährige Berufsschulstufe und andererseits die zwei- bzw. dreijährige Berufsvorbereitende Einrichtung.

Die beiden Angebote verlaufen parallel zueinander, es gibt jedoch gewisse konzeptionelle Verbindungen (siehe „3.4. Die Vernetzung“).

Die Schulversuchsbestimmung formuliert klar eine Durchlässigkeit von bzw. zur Berufsschulstufe. Daher besteht für die SchülerInnen der Schule für Geistigbehinderte in begründeten Fällen die Möglichkeit, zunächst die Berufsschulstufe zu besuchen und sich dort auf die speziellen Anforderungen der Berufsvorbereitenden Einrichtung gerade im Hinblick auf die Selbstständigkeit, die Persönlichkeitsentwicklung und die Schlüsselqualifikationen vorzubereiten.

Ein Wechsel in die Berufsvorbereitende Einrichtung ist im Einvernehmen aller Beteiligten der Berufswegekonferenz jederzeit, idealerweise zum Schuljahr bzw. Schulhalbjahr möglich.

3.3.           Der Rhythmus

Die Berufsvorbereitende Einrichtung ist auf zwei Jahre ausgelegt, entsprechend haben wir uns grundsätzlich für einen zweijährigen Rhythmus in Bezug auf die Inhalte und den Aufbau entschieden. Dieser kann bei einer Schulzeitverlängerung im Einzelfall jederzeit auf einen dreijährigen Rhythmus ausgedehnt werden.

Die Verlängerung der Schulzeit im Rahmen der Berufsvorbereitenden Einrichtung sollte unserer Meinung nach nicht die Regel sein, sondern nur in pädagogisch begründeten Fällen und im Einvernehmen mit allen Beteiligten der Berufswegekonferenz erfolgen.

Bei einer Verlängerung ist zu bedenken, dass die Anschlussmaßnahme KoBV auf maximal 18 Monate begrenzt ist. Bestehen Zweifel, dass ein Jugendlicher bzw. junger Erwachsener sich innerhalb dieses Zeitraums die entsprechenden Kompetenzen für den allgemeinen Arbeitsmarkt aneignen kann, sollte die Berufswegekonferenz gegebenenfalls eine Verlängerung erwägen.

Ein Wechsel in die KoBV ist im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten der Berufswegekonferenz zu jedem Zeitpunkt möglich. Voraussetzung dafür ist einzig die Annahme, dass der/die Jugendliche bzw. junge Erwachsene innerhalb der maximal 18 Monate erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.

3.4.           Die Vernetzung

Die Angebote von Berufsschulstufe und Berufsvorbereitender Einrichtung laufen grundsätzlich parallel zueinander ab. Beide Angebote haben jeweils eigene Klassenzimmer, hauptverantwortliche Lehrkräfte und einen eigenen Stundenplan.

Wir sehen in einer gewissen Vernetzung der beiden Angebote jedoch einen Vorteil für alle SchülerInnen.

Einerseits bleibt für die BerufsschulstufenschülerInnen die Möglichkeit des partizipierenden Lernens und des Lernens an Vorbildern erhalten bzw. wird durch die FörderschülerInnen sogar noch erweitert. Andererseits bietet die Schülerfirma der Berufsschulstufe den SchülerInnen der Berufsvorbereitenden Einrichtung eine gute Möglichkeit, sich auf einzelne Arbeitsfelder und Praktika vorzubereiten.

Zudem entstehen im Schulalltag viele Situationen, in denen unsere SchülerInnen und die SchülerInnen, die von außen kommen, wechselseitig voneinander lernen können.

Die Vernetzung der Lehrkräfte von Berufsschulstufe und Berufsvorbereitender Einrichtung kann in Bezug auf zahlenmäßig und inhaltlich klar umrissene Unterrichtsangebote die Differenzierungsmöglichkeiten für alle SchülerInnen verbessern.

Im (Schul-)Alltag werden die beiden Gruppen der Berufsvorbereitenden Einrichtung jedoch zu gemeinsamen Besprechungen (Planung von Arbeitsaufträgen und Praktika, Austausch von Informationen etc.) und vor allem in Bezug auf Unterrichtsinhalte (Wahlangebote etc.) zusammenarbeiten. Dies ermöglicht es uns auch in einer so kleinen Struktur wie der unseren (2 BVE-Klassen à ca. 6 SchülerInnen) für jeden Einzelnen ein individuelles und möglichst gewinnbringendes Unterrichts- und Förderangebot zu machen.

An Schulfesten, Ausflügen, Schullandheimen, Elternabenden etc. werden die beiden Gruppen als Einheit auftreten.

3.5.           Die Organisation

Die Berufsvorbereitende Einrichtung ist organisatorisch unter anderem auf Grund inhaltlicher sowie aufeinander aufbauender Strukturen in zwei Gruppen – Gruppe A und Gruppe B – eingeteilt.

Dabei entspricht die Gruppe A dem ersten BVE-Jahr, die Gruppe B dem zweiten BVE-Jahr. SchülerInnen, die ein drittes Jahr im BVE absolvieren, werden entsprechend ihrer individuellen Förderbedürfnisse einer Gruppe zugeordnet. Dabei sind durchaus auch mehrere Gruppenwechsel innerhalb eines Schuljahres denkbar.

Die Schwerpunkte der beiden Gruppen ergeben sich in Anlehnung an das „3-Phasenmodell“ (nach Prof. Dr. Trost, PH Reutlingen) wie folgt: Die Gruppe A umfasst die sogenannte „Orientierungsphase“. Hier geht es zunächst darum, im Rahmen von schulinternen Arbeitsprojekten, Betriebserkundungen und kürzeren Betriebspraktika die Fähigkeiten („Talente“) der SchülerInnen zu entdecken, diese mit der Realität auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzugleichen und die Schlüsselqualifikationen auszubauen. Die Gruppe B befindet sich in der sogenannten „Erprobungsphase“, in der die SchülerInnen ihre Fähigkeiten durch erweiterte und möglichst längerfristige Praktika ausbauen. Zudem sollen sie durch die bereits gemachten Arbeitserfahrungen ihre Auswahlmöglichkeiten auf der Basis sowohl ihrer Fähigkeiten als auch ihrer Interessen konkretisieren. In der Folge wird das Praktikum im bisherigen Betrieb schrittweise erweitert oder eine neue Praktikumsstelle gesucht.

Für beide Gruppen wird ein individuelles Curriculum erstellt, das sowohl die Bereiche „Zukunftsplanung“ (Selbstständigkeit, Mobilität, Wohnen, Bewerbung, Sozialkontakte etc.) als auch „Berufskunde“ (Schlüsselqualifikationen, Gefahren am Arbeitsplatz, fachspezifische Grundlagen etc.) umfasst.

3.6.           Das Curriculum

Der Unterrichtsumfang in der Berufsvorbereitenden Einrichtung orientiert sich am Unterrichtsangebot des SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und umfasst damit bis zu 34 Wochenstunden.

Grundlage für die Unterrichtsinhalte in der Berufsvorbereitenden Einrichtung sind die Bildungspläne der SBBZen Geistige Entwicklung und Lernen. Ergänzend dazu werden die 14 Module der „Handreichungen zur Konkretisierung des Bildungsplans des SBBZ Geistige Entwicklung – BVE und KoBV“ hinzugezogen.


Auf der Basis dieser Dokumente wird von den beteiligten Schulen bzw. dem BSS-/ BVE-Team für jede Gruppe ein individuelles, inhaltliches Curriculum erarbeitet.

3.7.           Die Themenschwerpunkte

Im Unterricht der Berufsvorbereitenden Einrichtung sind die Bildungsbereiche „Sprache-Deutsch“ und „Mathematik“ nicht mehr explizit aufgeführt. Die vorhandenen Kenntnisse im Bereich der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) werden vielmehr im direkten alltagspraktischen Bezug sowie im Rahmen der Bearbeitung von Themenbereichen gefestigt und erweitert. Dadurch wird die Bedeutsamkeit dieser Inhalte für die SchülerInnen besonders ersichtlich. Zudem wenden sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Situationen an, mit denen sie in ihrem Alltag sowie in ihrer Berufszeit konfrontiert werden.

Inhaltlich gliedert sich die „Handreichung zur Konkretisierung des Bildungsplans des SBBZ Geistige Entwicklung – BVE und KoBV“ in 14 Module. Diese umfassen folgende Inhalte:

–          Lebensordner (Modul 1)

–          Mobilität (Modul 2)

–          Umgang mit Ämtern und Behörden (Modul 3)

–          Umgang mit Geld (Modul 4)

–          Wohnen (Modul 5)

–          Partnerschaft / Sexualität (Modul 6)

–          Umgangsformen (Modul 7)

–          Demokratische Grundregeln (Modul 8)

–          Freizeitgestaltung ((Modul 9)

–          Ichfindung (Modul 10)

–          Gesundheit (Modul 11)

–          Arbeit (Modul 12)

–          Technologie – Materialkunde, Werkzeugkunde, Arbeitssicherheit; Einsatz und Tätigkeiten reflektieren und verbalisieren (Modul 13)

–          Umgang mit Medien (Modul 14)

Der Unterricht in der Berufsvorbereitenden Einrichtung erfolgt in der Regel in Unterrichtsblöcken zu je 2 Stunden, wie dies auch in der Grund-, Haupt- und Berufsschulstufe der Fall ist.

Für Arbeiten der Schülerfirma und bestimmte Themenbereiche werden immer wieder auch ganze Arbeitstage gebraucht. Diese werden dann entsprechend der Gegebenheit strukturiert. Zu besonderen Anlässen kann auch eine teilweise Unterrichtsverlegung in den Abend erfolgen.

3.8.           Die SchülerInnen

Die Zielgruppe für das Angebot der Berufsvorbereitenden Einrichtung sind SchülerInnen des SBBZ Geistige Entwicklung und wesentlich behinderte AbsolventInnen des SBBZ Lernen sowie der SBBZen mit entsprechenden Bildungsgängen, die auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Potentiale aufweisen, mit entsprechender Förderung und schrittweiser Anbahnung erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein zu können.

(Vgl. „Schulversuchsbestimmung nach §22 SchG für BVE/KoBV“.)

Neben diesen grundsätzlichen Voraussetzungen werden in der Schulversuchsbestimmung zu BVE/KoBV weitere Teilnahmevoraussetzungen aufgeführt. Auf der Basis dieser Punkte haben wir für unsere Berufsvorbereitende Einrichtung folgende Aufnahmekriterien formuliert:

–          hohe Eigenmotivation, Interesse und Anstrengungsbereitschaft

–          realistische Selbsteinschätzung und eine darauf resultierende adäquate Selbstständigkeit

–          Mobilität

–          angemessenes Sozialverhalten

–          klar erkennbare Schlüsselqualifikationen (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Ausdauer, Kritikfähigkeit etc.)

–          Akzeptanz einer etwaigen Ablehnung zum Ende der Probezeit

Diese aus unserer Sicht wesentlichen Kriterien müssen die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen erfüllen, um die Berufsvorbereitende Einrichtung erfolgreich durchlaufen und über eine Anschlussmaßnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes beschäftigt werden zu können.

Die erfolgreiche Teilnahme in der Berufsvorbereitenden Einrichtung hängt jedoch noch von zwei weiteren Faktoren ab:

–          der Bereitschaft, zu akzeptieren, dass die Praktika in der Berufsvorbereitende Einrichtung in der Regel unentgeltlich sind und dass Entlohnungsansprüche gegenüber Betreiben nicht geltend gemacht werden können.

–          der Bereitschaft, sich im Rahmen der Praktika auf die betrieblichen Anforderungen (je nach Auftragslage auch mal etwas länger zu arbeiten, Wetterbelastungen zu akzeptieren etc.) einzustellen.

3.9.           Das Aufnahmeverfahren

Es gibt einen klar strukturierten Ablauf für das Aufnahmeverfahren in die Berufsvorbereitende Einrichtung unserer Schule. Diese Planung soll gewährleisten, dass der durchaus vielschrittige Prozess vom ersten Anschreiben der Kooperationsschulen bis hin zum Abschluss des Aufnahmevertrags für alle BewerberInnen und Beteiligten transparent gemacht und in der zeitlichen Anordnung eingehalten wird.

Die Intention, die hinter diesem Aufnahmeverfahren steckt, ist, die BewerberInnen möglichst gut kennen zu lernen und möglichst viele Einschätzungen in Bezug auf ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Problembereiche zu erhalten, um für die Aufnahmeentscheidung ein gutes Fundament zu haben und die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen im nächsten Schritt angemessen und individuell fördern zu können.

Bereits im Vorfeld (März des Vorjahres) möchten wir interessierte SchülerInnen und Eltern im Rahmen eines Informationsabends an den kooperierenden (Förder-)Schulen über unsere Konzeption und unser Angebot informieren.

Das eigentliche Aufnahmeverfahren beginnt dann ein Schuljahr vor Beginn der BVE-Maßnahme. Zunächst werden die Kooperationsschulen angeschrieben, woraufhin diese mögliche BewerberInnen für die Berufsvorbereitende Einrichtung auswählen und für jeden dieser SchülerInnen eine Kompetenzanalyse ausfüllen. Dieses Formular soll zusammen mit einem kurzen Bewerbungsschreiben der SchülerInnen an uns zurück gesendet werden. Der Abgabetermin für diesen Rücklauf ist der letzte Schultag vor den Herbstferien.

In der Zeit zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien werden die eingegangenen „Kompetenzanalysen“ von unserem BSS-/BVE-Team durchgesehen, eventuell eine erste Vorauswahl getroffen und die betreffenden BewerberInnen samt Eltern zu einem Vorstellungsgespräch in unsere Schule eingeladen. Dieses Bewerbungsgespräch führt die Schulleitung zusammen mit einem Vertreter des BSS-/BVE-Teams durch, wobei die Schule ergänzende Informationen mittels einer Checkliste erfragt und die Eltern ebenfalls Gelegenheit für Fragen haben. Im Rahmen dieses Gesprächs wird der BVE-Vertrag gemeinsam mit den Eltern besprochen, damit diese über die von uns gesetzten Erwartungen informiert sind und diese in ihre Entscheidung mit einbeziehen können.


Nach den Weihnachtsferien werden die BewerberInnen für eine bzw. bis zu drei Probewochen an unsere Schule eingeladen. Im Ablauf orientieren sich diese Probetage am normalen Schulalltag. Damit sind alle Bereiche (Schülerfirma, Unterricht, Pausen, Freizeit etc.) abgedeckt. Am Ende der Probewochen reflektieren die SchülerInnen gemeinsam mit dem BSS-/BVE-Team über die gemeinsame Zeit.

Auf der Basis der Erkenntnisse, die im Rahmen der „Probewochen“ gesammelt wurden, sollen noch vor den Winterferien Gespräche mit den abgebenden KlassenlehrerInnen geführt werden. Diese Gespräche sind nicht in allen Fällen verbindlich. Sie sind jedoch gerade in „schwierigen Fällen“ eine gute Möglichkeit, um weitere Einschätzungen in Bezug auf die SchülerInnen zu erhalten.

Nach den Winterferien wird die Entscheidung über die Aufnahme in die Berufsvorbereitende Einrichtung unserer Schule getroffen. Entscheidungsgrundlage sind dabei alle gesammelten Informationen und Eindrücke in Bezug auf die BewerberInnen. Im Anschluss daran finden die Elterngespräche und damit der Vertragsabschluss statt. Das Aufnahmeverfahren soll bis zu den Osterferien abgeschlossen sein.

In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, kurz vor Ende des Schuljahres noch ein „Übergabegespräch“ mit der abgebenden Schule zu machen.


Das oben geschilderte Aufnahmeverfahren gilt im Wesentlichen für die SchülerInnen, die von anderen Schulen zu uns an die Berufsvorbereitende Einrichtung kommen möchten.


Die für die Berufsvorbereitende Einrichtung in Frage kommenden SchülerInnen unserer Schule – der Hauptstufe II bzw. der Berufsschulstufe – werden von den jeweiligen KlassenlehrerInnen in enger Absprache mit dem BSS-/ BVE-Team ausgewählt. Ob und in welchem Rahmen bei diesen Probetage, die verschiedenen Elterngespräche etc. eingeplant werden, hängt von den abgebenden Lehrkräften sowie dem BSS-/BVE-Team ab.

Der Ablauf des Aufnahmeverfahrens kann bei unseren SchülerInnen vom festgeschriebenen in einzelnen Punkten abweichen.

Die ersten sechs Monate der Berufsvorbereitenden Einrichtung zählen als Probezeit, die mit der ersten Lernwegekonferenz abgeschlossen wird.

Die zeitlichen Fristen sind zunächst ein Orientierungsrahmen. Inwiefern sich diese Fristen einhalten lassen bzw. diese für uns und für die kooperierenden Schulen sinnvoll und umzusetzen sind, muss die Praxis zeigen.

3.10.       Der Schülerstatus

Die Schulversuchsbestimmung trifft klare Aussagen bezüglich des Schülerstatus‘ der verschiedenen Schülergruppen.

Die SchülerInnen des SBBZ Geistige Entwicklung bleiben auch in der Berufsvorbereitenden Einrichtung weiterhin SchülerInnen des genannten SBBZs.

Die SchülerInnen des SBBZ Lernen (und anderer Schulen mit entsprechendem Bildungsgang) werden SchülerInnen der beteiligten Beruflichen Schule. Sie erfüllen die damit verbundene Berufsschulpflicht im Rahmen der Berufsvorbereitenden Einrichtung. Unterrichtsort ist für die FörderschülerInnen der Standort dieser Maßnahme, in unserem Fall die Stammschule der Paula-Fürst-Schule.

Aus der Zugehörigkeit der SchülerInnen ergeben sich entsprechend die Zuständigkeiten für ihre Zeugnisse.

Die SchülerInnen des SBBZ Geistige Entwicklung erhalten ein Zeugnis unserer Schule. Die SchülerInnen des SBBZ Lernen erhalten dagegen ein Zeugnis der Beruflichen Schule. Diese Berufsschulzeugnisse orientieren sich dabei für die BVE-TeilnehmerInnen inhaltlich und strukturell an den Zeugnissen des SBBZ Geistige Entwicklung.

3.11.       Die Lehrkräfte

Unsere Berufsvorbereitende Einrichtung ist ein kooperatives Angebot der Paula-Fürst-Schule, der Pestalozzi-Schule, der Hohbergschule Bretten und der Beruflichen Schulen Bretten.

Entsprechend sind in unseren BVE-Klassen sowohl sonderpädagogische Lehrkräfte als auch BerufsschullehrerInnen tätig.

Aus dem unterschiedlichen Schülerstatus der BVE-TeilnehmerInnen ergibt sich auch eine gemeinsame Verantwortung von Lehrkräften der beteiligten Schulen. Dabei sind vor allem die federführende Schule (in diesem Fall wir) sowie die Beruflichen Schulen gefordert.

Die Schulversuchsbestimmung formuliert folgende Regelung: Die Anzahl der Lehrerwochenstunden für die SchülerInnen der Schule für Geistigbehinderte ergeben sich aus dem Organisationserlass. Die Zahl der Lehrerwochenstunden (LWS), die die Berufliche Schule beiträgt, setzt sich aus mindestens 6 LWS für den ersten und je mindestens 3 LWS für jeden weiteren Förderschüler zusammen. Wie viele Lehrerwochenstunden die Berufliche Schule im einzelnen Schuljahr tatsächlich beiträgt, wird in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung ausgehandelt und festgehalten.

4. Inhalte der Berufsvorbereitenden Einrichtung

4.1.           Die wesentlichen Angebote der Berufsvorbereitenden Einrichtung

Die Unterrichtsinhalte, die im Rahmen eines Curriculums für jede BVE-Klasse individuell erarbeitet bzw. zusammengestellt werden, greifen wesentliche Themen zum Selbstständigen Leben, zu Arbeit und zur Gesellschaft auf.

Die genauen Inhalte und Schwerpunkte sind den Punkten 3.6 „Das Curriculum“ und  3.7 „Die Themenschwerpunkte“ zu entnehmen.

Hier geht es v. a. um die weiteren wesentliche Bestandteile, die in der Berufsvorbereitenden  Einrichtung angeboten werden. Diese zahlreichen Handlungsfelder und Angebote  in der Berufsvorbereitenden Einrichtung sollen die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu selbstbestimmtem Handeln und zur größtmöglichen Teilhabe an gesellschaftlichem Leben führen. Einige dieser Angebote werden gruppenübergreifend, das heißt von allen SchülerInnen der Berufsvorbereitenden Einrichtung bearbeitet.

4.1.1.     Die Trainingswohnung – Leben und Wohnen

In der vom Landkreis angemieteten Trainingswohnung (Münzesheim) lernen die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, sich in einer fremden Umgebung zurecht zu finden und möglichst selbstständig den Alltag zu bewältigen. Entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten und mit jeweils angemessener Begleitung bzw. Unterstützung gestalten die SchülerInnen den Tagesablauf selbst. Dazu gehört die Wohnungspflege (z. B. Putzen, Spülen) ebenso wie die Organisation der Hausarbeiten (z. B. Einkaufen, Kochen) und des persönlichen Bereichs (z. B. Duschen, Freizeit).

Das Trainingswohnen ist ein hervorragendes Erprobungsfeld im Hinblick auf die Selbstständigkeit der jungen Erwachsenen: Sie planen und handeln in Alltagssituationen, machen Fehler, erfahren Konsequenzen und lernen Probleme möglichst selbstständig bzw. ohne Hilfe zu lösen.

An den Vorbereitungen, der Durchführung sowie der anschließenden Reflexion des Trainingswohnens sollen alle SchülerInnen der Berufsvorbereitenden Einrichtung mindestens einmal im Schuljahr teilnehmen.

Dabei variiert der Betreuungsgrad durch die Lehrkräfte je nach Selbstständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der SchülerInnen. Um eine möglichst reale Situation zu schaffen, findet während des Trainingswohnens der Schulbesuch regulär statt, die SchülerInnen kommen von der Trainingswohnung mit öffentlichen Verkehrsmittel in die Schule und gehen im Anschluss wieder dorthin zurück.

4.1.2. Der Catering-Service

Im Rahmen der Schülerfirma können auch die TeilnehmerInnen der Berufsvorbereitenden Einrichtung zu Einsätzen für den Catering-Service eingeteilt werden. Die zahlreichen Catering-Aufträge für die Bewirtung ganz unterschiedlicher Veranstaltungen (z. B. Vernissagen, Geburtstage, Schulfeste) sollen den jungen Erwachsenen zusätzliche Arbeitserfahrungen im hauswirtschaftlichen Bereich ermöglichen.

Alle SchülerInnen sind dabei in den Beschaffungs- und Produktionsprozess eingebunden, helfen beim Einkaufen, Backen, Waschen, Vorbereiten, Zusammenstecken, Packen etc. Nach Abschluss der Vorbereitungen bildet sich dann ein stetig wechselndes Team aus SchülerInnen der Berufsschulstufe, der Berufsvorbereitenden Einrichtung und Lehrkräften. Dieses Team fährt zu den Veranstaltungsorten, richtet die Platten her, baut Büffets auf, serviert Häppchen und/oder schenkt Getränke aus.

Im Rahmen der Arbeit rund um die Caterings lernen die SchülerInnen neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch den Umgang mit Kunden sowie angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden sie in den Bereichen Service, persönliche und betriebliche Hygiene etc. geschult. Ein besonderer, nicht zu unterschätzender Aspekt der Catering-Tätigkeit ist die Erfahrung von Lob und Anerkennung.

4.2.           Die Schülerfirma

Um die Jugendlichen auf das nachschulische Leben vorzubereiten, findet der  Unterricht in wirklichkeitsnahen, handlungsorientierten Erprobungsfeldern statt. Zu diesem Zweck wurde unsere Schülerfirma für die Berufsschulstufe gegründet.

Die Schülerfirma bietet sowohl für die SchülerInnen der Berufsschulstufe als auch der Berufsvorbereitenden Einrichtung viele verschiedene und wichtige Erfahrungsmöglichkeiten und Erprobungsfelder.

Mit den anstehenden Aufgaben, die von der Schulgarteninstandsetzung (z. B. Gartenweg pflastern, Rasen sähen) über Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasen mähen, Unkraut jäten), einfache handwerkliche Arbeitsaufträge (z. B. Ytong-Mauerbau, Gartenweg pflastern), Arbeiten im Kfz-Bereich (z. B. Reifenwechsel) bis hin zum Catering-Service und Geschirrverleih (siehe oben Punkt 4.1.3.) sowie einfache Dienstleistungsangebote für Senioren erstrecken, ist die Schülerfirma ein wichtiger Bestandteil unserer BVE-Konzeption. Die SchülerInnen der Berufsvorbereitenden Einrichtung können hier erste Erfahrungen in für sie neuen Tätigkeitsbereichen machen, bestimmte im Rahmen eines Praktikums geforderte Fähigkeiten üben und erweitern und zudem in Zeiten, in denen sie keine Praktikumsstelle haben, weiterhin qualifiziert ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ausbauen und verbessern.

4.3.           Die wesentlichen Aspekte der Berufsvorbereitenden Einrichtung

4.3.1.     Der Unterricht

Der Unterricht in der Berufsvorbereitenden Einrichtung wird auf der Grundlage des Bildungsplans des SBBZ Geistige Entwicklung sowie der 14 Module in Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse der SchülerInnen und der berufkundlichen Aspekte geplant und durchgeführt.

(Siehe Punkte 3.6. „Das Curriculum“ und 3.7. „Die Themenschwerpunkte“)

4.3.2.     Die Praktika

In Orientierung am „3-Phasenmodell“ ist die Berufsvorbereitende Einrichtung so ausgerichtet, dass sich der Schwerpunkt der Ausbildung im Laufe der zwei- bis drei Jahre sowie in der daran anschließenden Maßnahme (z. B. KoBV) schrittweise von  Schule und Tätigkeiten im Rahmen der Schülerfirma hinein in die Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes verlagert.

Die Schulversuchsbestimmung lässt in Bezug auf das Curriculum der BVE-Klassen für Praktika fast alle Möglichkeiten offen. In unserer Konzeption messen wir der betrieblichen Tätigkeit in der realen Situation eine sehr große Bedeutung zu. Um dem Rechnung zu tragen, haben Praktika aller Art immer Vorrang vor schulischem Unterricht. Wie viele Tage SchülerInnen im Betriebspraktikum verbringen hängt letztendlich von den individuellen Voraussetzungen und dem Entwicklungsstand des Einzelnen sowie von betrieblichen Rahmenbedingungen ab.

Damit auch während längerer Praktikumszeiträume in jedem Fall eine optimale Förderung der TeilnehmerInnen unserer Berufsvorbereitenden Einrichtung gewährleistet ist, werden die Praktika von unseren BVE-Lehrkräften intensiv betreut und in regelmäßigen zeitlichen Abständen gemeinsam mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen reflektiert, gegebenenfalls auch im Betrieb.

Darüber hinaus ist eine Begleitung und Beratung der Betriebe in Bezug auf die Praktikanten und die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes notwendig.

Dies hat in der Konsequenz zur Folge, dass die Lern- und Arbeitszeiten sich in der Berufsvorbereitenden Einrichtung hauptsächlich an der jeweiligen Auftrags- bzw. Praktikumssituation und erst nachrangig an schulischen Vorgaben und Vorhaben orientieren. Dies erfordert von allen Beteiligten Flexibilität, auch in den Ferien.

Im Stundenplan unserer Berufsvorbereitenden Einrichtung sind mindestens zwei Tage pro Woche für Praktika eingeplant. An diesen Tagen (voraussichtlich Montag und Dienstag) sind die SchülerInnen den ganzen Tag im Betrieb tätig. Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die für diese Tage zeitweise keinen Praktikumsplatz haben, werden in der Schülerfirma eingesetzt.

In den Praktika sollen die SchülerInnen herausfinden, welche Fähigkeiten und Interessen sie haben, was sie können und worauf es in den verschiedenen beruflichen Tätigkeiten ankommt. Durch individuelle Förderung und Anleitung sollen die SchülerInnen ihre Kompetenz in Bezug auf einen möglichen Arbeitsplatz ausbauen.

Die betrieblichen Praktika werden im Unterricht vorbereitet, ausgewertet und reflektiert. Bewerbungen, adäquates Auftreten und Umgangsformen können geübt werden,  ebenso möchten wir die Wichtigkeit des Erscheinungsbildes vermitteln.

Es werden Betriebserkundungen, Schnupperpraktika und verschiedenste Betriebspraktika im Rahmen des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt.

Bei der Suche nach Praktikumsplätzen werden die Lehrkräfte von der Schulleitung, dem Kollegium aber auch den Eltern der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen unterstützt. Hierbei spielt ein gutvernetzter Austausch zwischen Betrieben, Behörden, Eltern und Schule eine wichtige Rolle.

Verschiedenste Praktika werden entsprechend der individuellen Fähigkeiten der Schüler/innen angeboten:

–          Im Dienstleistungsbereich (Wäscherei, Restaurant, Bauhof, Seniorenheim, Hotel)

–          Produktionsbereich

–          Handwerksbetriebe

–          Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau

–          …

Tages- und Wochenpraktika dienen einer ersten Orientierung. Sie sollen den SchülerInnen helfen, ihre Stärken und Schwächen herauszufinden, Interessen zu bilden bzw. zu erkennen und die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes kennen zu lernen.

Idealerweise entwickeln sich daraus mit der Zeit mehrtätige Praktika oder Langzeitpraktika, in denen schließlich unter realen Bedingungen mehrere Wochen lang eine Tätigkeit ausgeführt wird.

 Für alle Praktika wird ein Praktikumsvertrag erstellt. Dabei werden in der BVE kürzere (einmal pro Woche bzw. zweiwöchige) Orientierungspraktika und längerfristige (zweimal pro Woche bzw. mehrwöchige) Erprobungspraktika unterschieden.

Es gibt für beide Arten je ein eigenes Vertragsformular. Grund dafür ist, dass der Vertrag für ein Orientierungspraktikum zwischen der Praktikumsstelle und der Schule, der Vertrag für das Erprobungspraktikum dagegen zwischen Praktikumsstelle und BVE-TeilnehmerIn abgeschlossen wird. Damit soll dem höheren Stellenwert des Erprobungspraktikums Rechnung getragen werden.

Es ist möglich, dass ein BVE-Teilnehmer/ eine BVE-Teilnehmerin parallel an zwei Praktikumsstellen tätig ist und daher mehrere Verträge abgeschlossen hat.

In den Verträgen werden die Praktikumsstellen immer dazu verpflichtet, am Ende des Praktikums eine Praktikumsbeurteilung zu verfassen, in der die Tätigkeiten, die Leistungen aber auch die Schwierigkeiten der PraktikantInnen aufgeführt und bewertet werden.

Diese Praktikumsbeurteilung durch den Betrieb ist, zusammen mit einer vom Praktikanten/ von der Praktikantin ausgefüllten Selbsteinschätzung des Praktikums, Grundlage für das Reflexionsgespräch in der Schule.

Für beide Gruppen – Betrieb und PraktikantInnen – gibt es einen entsprechenden Beurteilungsbogen.

4.3.3.     Die Berufswege- und Zukunftskonferenzen

In der Berufsvorbereitenden Einrichtung wird ein Mal im Jahr eine sogenannte Berufswegekonferenz (BWK) durchgeführt. Diese ist in ihrer grundlegenden Struktur mit den Lernwegekonferenzen der Grund-, Haupt- und Berufsschulstufe vergleichbar.

Jeder BVE-Teilnehmer / jede BVE-Teilnehmerin hat seine eigene Berufswegekonferenz, wobei durchaus mehrere Berufswegekonferenzen an einem Tag angesetzt werden können.

Die Berufswegekonferenzen finden gegen Ende des Schuljahres (etwa Mai / Juni) sowie bei Bedarf statt. Dazu lädt die Stufenleitung der Berufsschulstufe / BVE neben dem BVE-Teilnehmer / der BVE-Teilnehmerin und den Eltern bzw. dem Betreuer auch die zuständigen Ansprechpersonen des Amts für Versorgung und Rehabilitation (z. Zt. Fr. Lang) sowie des Integrationsfachdienstes (z. Zt. Fr. Fischbach) zu dem Termin ein. Nach Bedarf nimmt die Schulleitung ebenfalls an dem Treffen teil.

Steht für einen BVE-Teilnehmer / eine BVE-Teilnehmerin evtl. ein Wechsel in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) an, so ist zusätzlich die Ansprechperson der Agentur für Arbeit (z. Zt. Fr. Speck) einzuladen. In jedem Fall wird diese Ansprechperson durch Weiterleitung des Protokolls über den Verlauf der Berufswegekonferenz informiert.

In der Berufswegekonferenz werden zunächst die beruflichen Wünsche und Neigungen geklärt, Praktikumserfahrungen und daraus entstehender Möglichkeiten etc. der jungen Erwachsenen thematisiert die beruflichen Perspektiven weiterentwickelt und wesentliche Entscheidungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geplant, vorbereitet, begleitet und ausgewertet.

Verbindliche Grundlage für die Bewertung von arbeitsmarkt- und teilhaberelevanten Fähigkeiten der BVE-TeilnehmerInnen sind das Schülerportfolio (u. a. mit Praktikumsbescheinigungen und -bewertungen) und das Kompetenzinventar.

Es ist gewünscht, dass die SchülerInnen der Berufsvorbereitenden Einrichtung in der Berufswegekonferenz entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten einbezogen und beteiligt werden.

Die Berufswegekonferenzen werden von schulischer Seite in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zur Planung und Vorbereitung des eigenen Lebens- und Berufsweges durchgeführt. In diesen individuellen, offenen Beratungsgesprächen werden Neigungen und Fähigkeiten der SchülerInnen angesprochen und Fördermöglichkeiten benannt.

Für die Jugendlichen ist es wichtig, ein realistisches Bild von den eigenen Schwächen und Stärken zu erhalten. Dabei bleibt eine Auseinandersetzung mit der Behinderung des jungen Erwachsenen nicht aus, die beinhaltet persönliche Grenzen zu akzeptieren.

Die gute Zusammenarbeit von Schule und Familie soll dazu beitragen, die SchülerInnen zu größerer Selbstständigkeit zu führen und sie zudem in das nachschulische Leben und die mögliche Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes zu begleiten. Dabei wird für jede Schülerin bzw. jeden Schüler gemeinsam mit allen Beteiligten (z. B. IFD, Job-Coach, Agentur für Arbeit) eine individuelle Zukunftsplanung erstellt, die sowohl im Unterricht als auch in den Betriebspraktika und (möglichst) zu Hause ihre Umsetzung findet.

Neben dem Elternhaus kommt gerade im Zusammenhang der Berufsvorbereitenden Einrichtung der Kooperation mit außerschulischen Partnern eine wichtige Bedeutung zu. Diese Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend intensiviert und führt zu einer besseren sowie konstanteren Begleitung und Anleitung der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.

Recht frühzeitig nach der Aufnahme in die Berufsvorbereitende Einrichtung setzt die Stufenleitung der Berufsschulstufe / BVE für jeden Teilnehmer / jeder Teilnehmerin eine Zukunftskonferenz an. Dazu werden neben dem Schüler / der Schülerin und den Eltern bzw. dem Betreuer, den zuständigen Ansprechperson des Amts für Versorgung und Rehabilitation (z. Zt. Fr. Lang) sowie des Integrationsfachdienstes (z. Zt. Fr. Fischbach) auch vom Schüler / von der Schülerin benannte Freunde und Bekannte eingeladen.

Für die Zukunftskonferenz ist zunächst ein Termin angedacht.

Im Rahmen dieses ersten Treffens äußert der Schüler / die Schülerin seine / ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die Themen „Arbeit“, „Wohnen“, „Partnerschaft“ etc. Gemeinsam mit allen Beteiligten werden diese Ideen und Anliegen reflektiert und auf ihre „reelle Machbarkeit“ hin überprüft. Es werden notwendige Entwicklungen bzw. Förderbedarfe benannt und die zur Erreichung der benannten Ziele anstehenden Schritte geplant.

Ziel der Zukunftskonferenz ist es, ein soziales Netzwerk einzurichten, das den Schüler / die Schülerin dabei unterstützt, Lebensziele zu verwirklichen. Je nach Bedarf und Situation des Schülers / der Schülerin finden weitere Zukunftskonferenzen statt.

Sowohl die Berufswegekonferenz als auch die Zukunftskonferenz werden mittels eines Ergebnisprotokolls dokumentiert. Dieses wird von der Stufenleitung der Berufsschulstufe bzw. einer Vertretung verfasst und an alle Beteiligten weitergeleitet.

Die Berufs- wie auch die Zukunftskonferenzen finden in den Räumlichkeiten der Paula-Fürst-Schule statt. In dem dafür vorgesehen Raum wird auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre (u. a. runder Tisch, Getränke) geachtet.

4.3.4.     Die Freizeit-AG

Freizeit ist ein wichtiger, nicht zu unterschätzender Teil des Lebens. Um den SchülerInnen Freizeitmöglichkeiten vorzustellen und möglich zu machen, werden daher unter Mitbestimmung der Jugendlichen altersgemäße Freizeitangebote ausgewählt, z. B: Kino, kulturelle und integrative Angebote am Abend.

Diese Freizeitaktivitäten stehen sowohl den SchülerInnen der Berufsschulstufe als auch der Berufsvorbereitenden Einrichtung offen und werden außerhalb der Unterrichtszeiten von Lehrkräften angeboten.

5. Methodik und Didaktik

Für die Berufsvorbereitende Einrichtung gilt die allgemeine Didaktik des SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, wie sie auch in der Grund-, Haupt- und Berufsschulstufe praktiziert wird. Ergänzend fließen Aspekte der allgemeinen Didaktik der Förderschule in die Arbeit hinein.

Es gibt jedoch für die Berufsschulstufe und die Berufsvorbereitende Einrichtung im Allgemeinen wie auch für einzelne ihrer Handlungsfelder und Themen im Besonderen einige spezifische Aspekte bzw. Aspekte, die im Vergleich zu den anderen Stufen in dieser Phase stärker gewichtet werden.

Um der besonderen Situation der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen angemessen Rechnung zu tragen, ist die Arbeit in dieser Stufe durch eindeutige Orientierungshilfen und eine erwachsenengemäße Pädagogik geprägt.

Die Arbeit in der Berufsvorbereitenden Einrichtung setzt, wie auch in der Berufsschulstufe, die Bereitschaft der Lehrkräfte und MitarbeiterInnen voraus, in den Jugendlichen junge Erwachsene zu sehen, auch wenn diese noch kindliche Verhaltensweisen zeigen. Es ist wichtig, den SchülerInnen als jungen Erwachsenen eine entsprechende Wertschätzung entgegenzubringen und zu vermitteln.

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung der Berufsvorbereitenden Einrichtung soll die Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit und Eigenverantwortung der SchülerInnen fördern bzw. unterstützen.

–          Die SchülerInnen sollen so weit wie möglich an der Themenauswahl, der Planung und Reflexion von Unterrichtsinhalten beteiligt sein.

–          Es gibt im Unterricht ein Angebot von Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten, z. B. im Rahmen einer Lerntheke, beim Einteilen der Klassendienste, beim Auswählen einer Arbeit etc.

–          Die SchülerInnen übernehmen Verantwortung für ausgewählte Aktivitäten (z. B. bei den Klassendiensten, beim Kochen etc.), erfahren Konsequenzen des eigenen Handelns und lernen damit umzugehen.

–          Alltägliche Anlässe werden für das Mobilitätstraining, angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit und ein gutes Miteinander genutzt.

–          Dabei ist es wichtig, dass die SchülerInnen erfahren, dass gewisse Verhaltensweisen Konsequenzen mit sich bringen bzw. Folgen haben.

–          Lerngänge und außerschulische Lernorte sollten ein fester Bestandteil des Unterrichts sein, um den SchülerInnen möglichst authentische Lernsituationen zu bieten.

–          In gemeinsamen Gesprächen wie auch im Alltag bekommen die SchülerInnen Raum mitzureden, mit zu entscheiden und eigene Bedürfnisse, Interessen und Ideen einzubringen.

–          Die SchülerInnen sollen zu einem selbstbestimmten und selbstrealistischen Arbeiten / Tun hingeführt werden. Dabei ist es notwendig…

  1. … von ihren Interessen auszugehen.
  2. …ihre Erfahrungen aufzugreifen.
  3. …das Ziel und den Nutzen transparent zu machen.
  4. …die Planung und Durchführung eines Unterrichtsvorhabens für ihre Ideen und Möglichkeiten zu öffnen.
  5. …das Ziel im gemeinsamen Handeln zu verwirklichen.

Dazu eignen sich v. a. fächerübergreifende, themenorientierte Projekte und Arbeitsweisen.

Die SchülerInnen sollen lernen, sich selbst zu helfen:

  1. MitschülerInnen um Hilfe bitten und dafür in anderen Situationen anderen als „Helfer“ oder „Experte“ zur Verfügung zu stehen.
  2. Orientierungshilfen kennen (z. B. Wörterbuch, Lexikon, Telefonbuch, Katalog, Internet)

Reflexionsgespräche sind fester Bestandteil des Unterrichts. So lernen sie sich selbst bzw. ihre Arbeit zu reflektieren, sich und andere einzuschätzen und mit Kritik konstruktiv umzugehen. Für diese Reflexionen gibt es eine Vielzahl an Umsetzungsmöglichkeiten:

  1. Praktika
  2. Gesprächskreise im Rahmen des Unterrichts
  3. Verfassen von Praktikumsberichten
  4. Führen eines Trainingswohnungstagebuchs
  5. Gemeinsames Ausfüllen bzw. Ergänzen einer Kompetenzanalyse

Eine realistische Selbstwahrnehmung, das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen ist besonders (aber keinesfalls ausschließlich!) für die berufsorientierte Diagnostik wichtig. Dabei geht es u. a. um die Fragen „Was kann ich besonders gut?“, „Zu welchem Berufsfeld passt das?“ und „Wo kann ich mir vorstellen zu arbeiten?“
Die SchülerInnen sollen möglichst vielfältige Eindrücke aus den verschiedensten Arbeitsfeldern (z. B. Küche, Pflege, Bauhof, Verkauf, Lager, Produktion & Montage) sammeln. Erst auf der Basis solcher Erfahrungen ist es den SchülerInnen möglich, sich realistisch für einen Tätigkeitsbereich bzw. eine Arbeitsstelle zu entscheiden und für diese dann Engagement und Motivation aufzubringen.

In der Berufsvorbereitenden Einrichtung sind die beiden Schlagworte „Training on the Job.“ sowie „Erst platzieren, dann qualifizieren.“ so etwas wie Programm. Sie machen deutlich, dass die Erfahrungen, die die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen im Rahmen der Betriebspraktika machen, wesentlich sind. Dies ist so, weil sie aus der Tätigkeit zusammen mit den positiven Erfahrungen, der Bestätigung durch den Vorgesetzten/die Vorgesetzte etc. erst die notwendige Motivation und das entsprechende Engagement frei setzen, die dann dem Einzelnen/der Einzelnen die Chance auf einen Arbeitsplatz eröffnet. Sie beinhalten zudem, dass es in der Berufsvorbereitenden Einrichtung in Verbindung mit der KoBV darum geht, die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen auf die Anforderungen eines konkreten Arbeitsplatzes angemessen vorzubereiten, damit sie genau diesen Anforderungen gerecht werden können und sich ihnen eine langfristige Beschäftigungsmöglichkeit eröffnet.

Die Lehrkräfte unserer Berufsvorbereitenden Einrichtung sehen sich als Unterstützer der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Sie begleiten diese bei ihrer Entwicklung hin zu eigenverantwortlichem Handeln und setzen sich für ihre beruflichen Fortschritte ein.