Vielfalt macht stark!
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, dürfen Kinder nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Vielmehr muss ihnen in diesem Rahmen ein inklusiver Unterricht mit der notwendigen Unterstützung für ihre erfolgreiche Bildung ermöglicht werden.
Die Gemeinschaftsschule bietet sich für die Umsetzung der Inklusion in besonderem Maße an: Grundidee der Gemeinschaftsschule ist, dass Kinder in heterogener Zusammensetzung erfolgreich miteinander und voneinander lernen. Differenzierung ist im Konzept von Anfang an eingeplant. So kann eine individuelle Förderung mit ebenso individuellen Zielsetzungen für Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf umgesetzt werden. Um dies bestmöglich umzusetzen, arbeiten an der Gemeinschaftsschule auch Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen, die eng mit den Lehrkräften der allgemeinen Schularten zusammenarbeiten.
Unser Inklusionspartner ist die Blanc-und-Fischer-Gemeinschaftsschule in Sulzfeld, wo Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen gemeinsam mit ihren nicht-behinderten Klassenkameraden unterrichtet werden. So weit möglich geschieht dies in Gruppenlösungen, d.h. dass möglichst mehrere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen in einer Klasse lernen sollen. Dabei wird wann immer möglich am allgemeinen Unterrichtsthema gearbeitet, jedoch mit Lernzielen und Aufgaben, die an das jeweilige Lernniveau der Schülerinnen und Schüler angepasst sind.