Schulkindergartenkonzeption

Inhalt

1. Definition

2. Pädagogischer Ansatz
    2.1. Entwicklungsangemessene Begleitung und Förderung
    2.2. Bild vom Kind

3. Förderziele und Leitgedanken
    3.1. Ziele und Förderbereiche in unserer Arbeit

4. Beratung und Zusammenarbeit
    4.1. Zusammenarbeit mit Eltern
    4.2. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

5. Organisation / Struktur
    5.1. Öffnungszeiten
    5.2. Personal
    5.3. Betriebsstruktur
    5.4. Fahrdienst
    5.5. Finanzierung und Kosten
    5.6. Kontakt (direkt)
    5.7. Kontakt (Stammschule)

1. Definition
Der Schulkindergarten der Paula-Fürst-Schule in Bretten ist eine Sonderpädagogische Einrichtung für Kinder mit individuellem Förder- und Betreuungsbedarf.
Unser Schulkindergarten wird von entwicklungsverzögerten Kindern, von Behinderung bedrohten und behinderten Kinder besucht, die nach § 20 des Schulgesetzes Baden Württemberg einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen.

Der Besuch des Schulkindergartens erfolgt auf Wunsch der Eltern und nach Feststellung eines entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarfs durch einen Sonderschullehrer / eine Sonderschullehrerin und der Bestätigung des Staatlichen Schulamts.

Die Kinder werden im Alter von drei bis sechs Jahren aufgenommen und in zwei Gruppen mit sechs bis sieben Kindern von qualifizierten Fachkräften betreut und gefördert.

Der Schulkindergarten ist nach § 20 Schulgesetz eine schulvorbereitende Einrichtung.

Ziel ist es jedes einzelne Kind entsprechend seines speziellen Entwicklungsbedarfs zu fördern und so zu unterstützen, dass es ein möglichst sinnerfülltes und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft führen kann.

2. Pädadogischer Ansatz

Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit des Schulkindergartens steht das Kind mit seinem individuellen, sonderpädagogischen Förderbedarf, mit eigener Persönlichkeit und speziellen Bedürfnissen, bei der die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung sowie die vorhandene häusliche Umgebung immer zu berücksichtigen sind.

Aufgrund der individuellen Bedürfnisse unserer Kinder, welche sich aus dem sozialen Umfeld und der persönlichen Lerngeschichte ergeben, bietet unsere Einrichtung eine entwicklungsangemessene Begleitung.

2.1 Entwicklungsangemessene Begleitung und Förderung

  • Adäquate Förderangebote in Kleingruppen und in der Einzelförderung
  • Geschützter Rahmen durch kleine Gruppengrößen (sechs bis sieben Kinder pro Gruppe)
  • Feste Strukturen und Rituale im Tagesablauf und Wochenrhythmus
  • Immer wiederkehrende Unterrichtseinheiten zur Orientierung im Alltag (Sprachförderung, Psychomotorik, Schwimmen, Religion, kreatives Gestalten, sozialpädagogisches Reiten, Musik, Toilettentraining, Kooperation mit dem Regelkindergarten, Lerngänge, Wahrnehmungsförderung und Selbstbestimmtes Tun im Freispiel)
  • Kontinuierliche Elternarbeit
  • Entwicklungsgespräche durch Diagnostik und Beobachtung
  • Gemeinsame Feste und Begegnungsfelder nach außen (St. Martin, Adventscafe, Osterbrunch, Muttertag, Schultütenbasteln, Sommerfest, Ausflüge und themenorientierte Projekte)
  • Übersichtlichkeit und klare Struktur der Räume
  • Sonderpädagogisch ausgebildetes Personal

2.2. Unser Bild vom Kind

Die Entwicklung eines jeden Kindes ist ein individueller Prozess, den wir basierend auf den Bedürfnissen und Fähigkeiten unserer Kinder unterstützen wollen.

Damit sich ein Kind entwickeln kann, braucht es zuverlässige, zugewandte mitmenschliche Beziehungen, verlässliche Lebensräume und sich erweiternde Erfahrungsmöglichkeiten.

Jedes Kind ist mit seiner Einzigartigkeit eine Bereicherung für unseren Kindergarten. Wir möchten unseren Kindern Freiraum zur persönlichen Gestaltung geben, individuelle Lernchancen eröffnen und Geborgenheit schaffen.

Unser Motto in der täglichen Arbeit lautet:
                 Wir lernen miteinander und voneinander.
                 Wir vertrauen auf Fähigkeiten.
                 Ich begegne dir mit Wertschätzung, denn ich mag dich so wie du bist.
                 Was du alleine schon kannst, dass tue alleine und baue es aus.
                 Wenn du Unterstützung brauchst, bin ich für dich da.

3. Förderziele und Leitgedanken

Unter Berücksichtigung der Vorlieben, Ressourcen, Interessen, Verhaltensmuster, Abneigungen und Eigenheiten eines jeden Kindes erstellen wir einen kindorientierten Förderplan, der uns und den Eltern Hinweise über Förderbereiche und Ziele geben soll.

Damit machen wir unsere Arbeit transparent und haben die Möglichkeit, jederzeit Sinn und Erfolg von Veränderungen, Zielen und Methoden zu reflektieren und ggf. zu korrigieren.

Unter Einbeziehung der Förderpläne und der allgemeinen Gruppensituation setzen wir Förderschwerpunkte, die besonders unseren Kindern die Möglichkeit geben sollen, in ihrer gesamten Persönlichkeit handeln, lernen und wachsen zu können.

3.1 Ziele und Förderbereiche in unserer Arbeit

  • Sozialemotionaler Bereich
    • Sich wohl fühlen, geborgen sein, Beziehungen erleben und Freundschaften aufbauen
    • Bildung von emotionaler Sicherheit durch Rituale, feste Tagesabläufe und konstante Bezugspersonen
    • Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, Ausbildung der Ich-Identität
    • Umgang mit Emotionen (Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz)
    • Im Zusammenleben mit anderen Regeln im Miteinander und Interessen der Mitmenschen akzeptieren
  • Lebenspraktischer Bereich
    • Vertiefen von lebenspraktischen Fähigkeiten im Alltag
      selbständig werden
    • Sich in der Umgebung orientieren und Gefahren erkennen
  • Sprache
    • Erweiterung von verbalen und nonverbalen Ausdrucksmöglichkeiten
    • Kommunikation als lustbetonte Interaktion erleben
    • Entwicklung von Sprachverständnis und Sprechfreude
  • Wahrnehmung
    • Sich bewusst wahrnehmen, den eigenen Körper mit seinen Fähigkeiten und Kräften kennen lernen, erproben und weiterentwickeln
    • Den Körper ganzheitlich erfahren, mit allen Sinnen, im Kontakt mit anderen und im Erfassen von räumlichen und zeitlichen Dimensionen
  • Spielen und Lernen
    • Sich mit der eigenen Person und der lebensnahen Umgebung aktiv  auseinandersetzen
    • Entwicklung von Eigenmotivation und Neugierverhalten im Spiel und der Beschäftigung
    • Kreativ sein und Freude am Experimentieren haben
      Interaktion erleben
    • Mit Spielmaterial zielgerichtet, planvoll und sachgerecht umgehen
    • Lernen durch Nachahmung und Imitation
    • Lernen durch Begreifen und Erleben in lebensnahen und überschaubaren Spiel- und Lernsituationen


4. Beratung und Zusammenarbeit

4.1. Zusammenarbeit mit Eltern

Wir betrachten und respektieren die Eltern als Hauptbezugspersonen und „Fachleute“ für ihr Kind und wünschen uns eine vertrauensvolle, partnerschaftliche und offene Zusammenarbeit, denn elterliche Sichtweisen ergänzen und unterstützen unsere Erziehungs- und Bildungsarbeit.

Wir möchten durch regelmäßigen Austausch eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung in Erziehungsfragen anbieten. Andererseits wünschen wir uns von den Eltern, dass sie Aufgaben wie z.B. das Amt des Elternbeirats, Mithilfe bei Festen, Unterstützung bei Lerngängen usw. übernehmen. 

4.2. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Auch findet nach gegebenem Anlass ein regelmäßiger Austausch mit

  • Beratungsstellen (Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstellen an Schulen, sozialpädiatrische Zentren)
  • Verschiedenen Sonderschulen, Regelschulen
  • Regelkindergärten
  • Ärzten/-innen und Therapeuten/-innen in Kliniken, Praxen und Kinderzentren
  • Behörden des Landkreises Karlsruhe (Schulamt, Gesundheitsamt, Jugend- und Sozialamt) statt..


5. Organisation / Struktur

5.1. Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi.:   8.20 – 15.10 Uhr
Do.:                 8.20 – 13.20 Uhr
Fr.:                   8.20 – 12.00 Uhr

5.2. Personal

 Derzeit erfolgt die Betreuung unserer Kinder durch drei Fachlehrerinnen (zwei Gruppenleitungen und einer Teilzeitkraft), eine Sonderschullehrerin und eine Sozialdienstleistende im freiwilligen Jahr.

 5.3. Betriebsstruktur

 Unser Kindergarten hat derzeit zwei Gruppen. Sechs bis acht Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren besuchen eine Gruppe.

5.4. Fahrdienst

Unsere Kinder werden mit den Kleinbussen eines Taxiunternehmens morgens von zu Hause abgeholt und nach dem Aufenthalt im Kindergarten wieder ins Elternhaus zurückgebracht.

5.5. Finanzierung und Kosten

 Die Kosten für die Betreuung und Förderung trägt das Land, sodass ein Kinder-gartenbeitrag für die Eltern entfällt.
Die Fahrtkosten übernimmt der Landkreis Karlsruhe.
Zu begleichen sind lediglich die Kosten für das Mittagessen von Montag bis Donnerstag (1,50 € pro Essen) sowie der monatlich anfallende Werk- und Bastelbeitrag von 5€.

5.6. Kontakt (direkt)

Schulkindergarten der Paula-Fürst-Schule in Bretten
Rudolf-Harsch-Straße 1
75015 Bretten
Tel.: 0721-936-62024

Leitung: Alexandra Köninger

5.7.Kontakt (Stammschule)

Paula-Fürst-Schule
SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Dr. Friedrich-Schmitt-Straße 22
75038 Oberderdingen
Tel.: 0721/936-61900

Schulleitung: Svenja Bauersfeld