Leitbild – Der innere Ring
Der „Innere Ring“ beschreibt die wesentlichen Aspekte der alltäglichen schulischen Arbeit, indem deren Zielsetzungen, Vorgehensweisen, Entscheidungsparameter und Intentionen mit den fundamentalen Werten und Grundsätzen jedweder zwischenmenschlichen Interaktion, also auch und insbesondere jeglichen pädagogischen Handelns kurzgeschlossen werden.
Der „Innere Ring“ ist somit der Leitfaden für das Handeln des Vor-Ort-Tätigen im Hinblick auf sein unmittelbar gegebenes Umfeld unter Berücksichtigung allgemeingültiger Grundsätze.
Mit Beschluss vom 26.04.2018 hat die Schulentwicklungskonferenz folgende Begriffe als den „Inneren Ring“ definierend festgelegt:
Individualität | Teilhabe | Selbstbestimmung | Bildung | Selbstständigkeit | Verantwortung
Die nachfolgenden Basistexte fassen die vorgestellten Vorlagen der Arbeitsgruppen und anschließend im Plenum abgestimmten Ergebnisse der jeweiligen Schulentwicklungskonferenzen zusammen.
Individualität – Die Interessen, Bedürfnisse und Fähigkeiten einer jeden einzelnen Schüler*in stehen im Mittelpunkt.
Individualität wird nicht nur zugelassen, sondern auch gefördert. Individualität entwickelt sich, wenn sich die Persönlichkeit entfalten kann. Die Persönlichkeit kann sich nur umfassend entfalten, wenn sie sowohl Toleranz erfährt als auch Toleranz zeigt.
Der berechtigte Anspruch respektiert zu werden, beinhaltet die unabweisbare Erwartung, andere zu respektieren. Die Individualität findet ihre selbstverständliche Grenze in den individuellen Persönlichkeitsrechten des Nächsten.
Empathie ermöglicht das Erkennen und erleichtert das Respektieren dieser Grenzen. Jede/r Einzelne wird in seiner Individualität wertgeschätzt. Differenzierung als Unterrichtsprinzip ist die pädagogische Grundvoraussetzung wertschätzender Arbeit.
Freie Meinungsäußerung und respektvolle Auseinandersetzung werden gefördert. Rücksicht und Toleranz gegenüber Schwächeren und Benachteiligten sind Leitlinien der Persönlichkeitsentfaltung. Individuelle Bedürfnisse und Interessen erfahren Grenzen durch Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens (Schulregeln, Gesetze).
Teilhabe – Die Befähigung zur und Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind von zentraler Bedeutung bei der pädagogischen Zusammenarbeit mit den Schüler*innen.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein juristisch einklagbares Recht (Bundesteilhabegesetz).
Teilhabe setzt die Fähigkeit voraus, auf individuell angemessene Weise in Interaktion mit einer Gemeinschaft zu treten, sich mit dieser auseinander zu setzen und einen anerkannten, gleichberechtigten Platz darin zu finden.
Die Gemeinschaft der ESS versteht sich als Teil der Oberderdinger Gesellschaft. Die Teilhabe am lokalen Geschehen, z.B. Freibadbesuch, kulturelle Begegnung und Teilnahme am öffentlichen Leben ist grundlegendes Prinzip Wir ermöglichen Teilhabe, wo zum Beispiel Eltern nicht mitarbeiten oder nicht mitarbeiten können. Dies beinhaltet auch finanzielle Unterstützung. Um Teilhabe zu ermöglichen und zur Teilhabe zu befähigen, müssen Kommunikations- und Sozialprozesse erlebbar sein. Schüler*innen sind nicht nur Teil der Gemeinschaft der ESS oder der die Schule beherbergenden Kommune, sondern ebenfalls Teil übergeordneter gesellschaftlicher Strukturen.
Die Ermöglichung der und Befähigung zur Teilhabe an diesen Gemeinschaften darf nicht vernachlässigt werden (Abstimmungen, Wahlen, etc.).
Freiheitlich-demokratische Gemeinschaften bedingen die Möglichkeit, Demokratie verstehen zu lernen und zu leben.
Jegliche Gemeinschaften bedingen die Möglichkeit, Gelegenheit und individuelle Fähigkeit, Freunde zu finden und Freundschaften zu pflegen.
Selbstbestimmung – Selbstbestimmung bedeutet, autonom, nach eigenem freien Willen über sein Leben entscheiden zu können.
Jegliche Selbstbestimmung erfährt zahlreiche Beschränkungen. Diese können persönlicher, sozialer, personaler, emotionaler, ökonomischer, juristischer, politischer oder sonstiger Art sein.
Schüler*innen müssen nach Maßgabe ihrer individuellen Fähigkeiten in die Lage versetzt werden Bewertungskriterien zu entwickeln, welche es ihnen ermöglichen, akzeptable von inakzeptablen, richtige von falschen Beschränkungen zu unterscheiden.
Schüler*innen sollen begleitet und dabei unterstützt werden die Fähigkeiten zu entwickeln, welche sie zur individuellen Mit- und Selbstbestimmung ihres persönlichen Lebensweges benötigen.
Selbstbestimmung darf nicht als Ich-bezogenes Denken und Handeln missverstanden werden.
Schüler*innen sollen ihr Leben aktiv mitbestimmen dürfen, indem sie beispielsweise in Entscheidungsprozesse eingebunden werden (Unterrichtsthema, Projekt, Schullandheim, etc.).
Schüler*innen sollen ihr Leben aktiv mitbestimmen dürfen, indem sie bei wichtigen Fragen der persönlichen Lebensplanung gehört werden und ihre fundierte Meinung maßgeblichen Einfluss hat.
Schüler*innen sollen darin bestärkt werden, ihren „eigenen Weg“ zu gehen. Schüler*innen soll die Kompetenz vermittelt werden, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen/wahrzunehmen, sie einzufordern und auszudrücken.
Bildung – Als Bildungseinrichtung vermittelt die Schule, individuell angemessen, möglichst umfassend Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche geeignet sind, den Schüler*innen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Darüber hinaus beinhaltet der Bildungsbegriff eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit Werten, Normen und Haltungen, um einer umfassenden Entfaltung ihrer Persönlichkeit Raum zu geben.
Bildung ist dabei immer sowohl kognitive, als auch emotionale, soziale, ästhetische, moralische, das heißt, im besten Sinne persönliche Bildung.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.
Bildung heißt, individuelles Lernen für jede einzelne Schüler*in.
Die Aneignung lebenspraktischer Fähigkeiten spielt eine zentrale Rolle im unterrichtlichen Alltag.
Bildung ist ein lebenslanger Prozess (Bildung/Fortbildung).
Bildung erfordert Differenzierung im Unterricht, Methodenvielfalt und individuelles Lernen in kleinen Gruppen oder in Einzelförderung.
Die Umsetzung dieser Ansprüche erfordert sonderpädagogisches Fachpersonal.
Selbständigkeit – Selbständigkeit ist die Grundlage für ein autonomes, selbstbestimmtes Leben.
Selbständigkeit stärkt die Fähigkeit und Möglichkeit, sich selbstbewusst und gleichberechtigt in eine Gemeinschaft zu integrieren.
Schüler*innen sollen die Fähigkeiten und Fertigkeiten erlangen, um das eigene Leben möglichst eigenständig zu gestalten.
Schüler*innen werden in einer „lebendigen Schule“ mit den Möglichkeiten zu hoher Eigenaktivität zur Selbständigkeit innerhalb und außerhalb der Schule geführt.
Den Schüler*innen soll so viel Selbständigkeit wie möglich zugetraut werden, ohne sie zu überfordern.
Selbständigkeit bedeutet Unabhängigkeit.
Selbständigkeit ermöglicht die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und Freiheit.
In allen Lebensbereichen werden die Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten, Möglichkeiten und Vorstellungen auf ihrem Weg zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit gefördert, um sie zur größtmöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen und dieses mitzugestalten.
Verantwortung – Verantwortung setzt das Individuum in eine gleichberechtigte, von wechselseitigem Respekt geprägte Beziehung zu den Werten, Normen, Ansichten und Vorstellungen der sozialen Umwelt und fungiert sowohl als Korrektiv hinsichtlich der eigenen Ansprüche
und Erwartungen, wie auch als Maßstab für eine produktive Auseinandersetzung mit überindividuellen Erfordernissen.
Jegliches selbständige Handeln zeitigt Folgen, für die der Handelnde Verantwortung zu übernehmen hat.
Bewusstes, absichtsvolles Nicht-Handeln zeitigt Folgen, für die der Handelnde Verantwortung zu übernehmen hat.
Schüler*innen sollen lernen Mitverantwortung im Leben zu übernehmen, in persönlicher, in sozialer und in globaler Hinsicht.
Verantwortlich zu handeln heißt, auch Konsequenzen zu tragen.
Unverantwortliches Handeln unterminiert die gesellschaftliche Teilhabe.